Gründe, einem Schützenverein beizutreten, gibt es viele. Du hast Interesse am sportlichen Schießen für dich oder deine Kinder? Du möchtest einem Hobby nachgehen, welches dich mit anderen Menschen zusammenbringt und gleichzeitig Ansehen mit sich bringt? Du liebst Traditionen und möchtest diese weiterführen? Wenn Du auch nur eine dieser Fragen mit einem klaren „Ja“ beantworten kannst, solltest Du dir auf jeden Fall darüber Gedanken machen, unserer Schützenzunft beizutreten.
Wenn Du grundsätzlich Interesse daran hast, stellt sich die Frage, wie läuft so etwas ab, wie kann ich Mitglied werden? Gibt es gewisse Voraussetzungen, um Mitglied in unserer Schützenzunft zu werden? Ja, die gibt es!
Eines der wichtigsten Fragen lautet, was erwartet mich als Mitglied? Je nachdem, wie Du dich in den Verein einbringen möchtest, ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten für dich in der Schützenzunft Güstrow.
Als Mitglied kannst Du dich aktiv am Vereinsgeschehen beteiligen oder eher passiv agieren. Du kannst an der Hauptversammlung (Generalversammlung) teilnehmen und dort über die Geschicke des Vereins abstimmen, mitplanen und mitgestalten, Du hast die Möglichkeit, dich für ein Amt im Vorstand des Vereins zur Verfügung zu stellen. Es finden auch verschiedene Feierlichkeiten im Jahr statt, die in jedem Verein sehr geschätzt werden – und das nicht nur bei den Mitgliedern, sondern auch bei allen anderen, die eine schöne Zeit erleben möchten. Schützenfeste sind sehr beliebt und in vielen Teilen Deutschlands das absolute Highlight des Jahres. Um über alle Rechte und Pflichten informiert zu werden, kannst Du dir die Satzung und Finanzordnung von der Homepage downloaden oder im Vereinshaus aushändigen lassen.
Du als Mitglied hast auch die Möglichkeit, an den verschiedenen schießsportlichen Meisterschaften teilzunehmen. Dazu gehören beispielsweise Vereinsmeisterschaften und Rundenwettkämpfe, aber auch andere Meisterschaften und sportliche und aktive Tätigkeiten. Du bist durch die Mitgliedschaft in der Schützenzunft Güstrow 1441 e.V. automatisch Mitglied im DSB (Deutscher Schützenbund) und somit im DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund).
Wenn alles für das außergewöhnliche Hobby passt, geht es ans Eingemachte. Du hast die Möglichkeit eine sogenannte Schnupperstunde durchzuführen, die Du unbedingt nutzen solltest, bevor Du den Aufnahmeantrag ausfüllst. Immerhin geht es hierbei nicht nur um den Sport an sich; die Gemeinschaft muss ebenso stimmen.
Bist Du zufrieden und passt alles, dann kannst Du den Aufnahmeantrag ausfüllen. Um Mitglied zu werden, kannst Du einen persönlichen Termin mit einem Vertreter des Vereins vereinbaren. Die entsprechende Telefonnummer oder E-Mail-Adresse findest Du auf der Homepage unseres Vereins. Du kannst auch den Aufnahmeantrag online herunterladen. Auf diese Weise kannst Du den Antrag in aller Ruhe ausfüllen und ausdrucken. Diesen bringst Du dann unterschrieben zum vereinbarten Termin mit, oder Du schickst ihn ausgefüllt per Post an den Verein. Der Schützenverein wird sich dann mit Dir in Verbindung setzen.
Welche Voraussetzungen gibt es noch? Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine Mitgliedschaft ab 12 Jahren möglich ist, (es geht auch unter 12 Jahren) – sofern das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Ab diesem Alter darf mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen geschossen werden. Wer mindestens 14 oder 16 Jahre alt ist, darf schon etwas spannendere Waffen nutzen. Ab 18 Jahren dürfen alle Waffen genutzt werden, die der gültigen Sportordnung unterliegen. Wenn es die Situation erfordert, ist es notwendig, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Ob es nötig ist, erfährst Du im persönlichen Gespräch.
Nach einem Jahr Mitgliedschaft, kannst Du eine Waffenbesitzkarte beantragen, die es dir ermöglicht, eine Waffe zu Hause in einem Waffenschrank zu lagern, die Du gemäß der Sportordnung des DSB schießen willst. Du musst volljährig sein und mindestens 18mal im ersten Jahr geschossen haben. Der Nachweis darüber wird im Schießbuch geführt und wird vom Ordnungsamt gefordert. Weiterhin brauchst Du für die Waffenbesitzkarte eine erfolgreiche Sachkundeprüfung, Du musst nach § 5 WaffG als zuverlässig und nach § 6 WaffG persönlich geeignet sein und beweisen können, dass Du eine Bedürftigkeit nach §§ 8 und 14 WaffG besitzt.
Die Schützenzunft-Mitgliedschaft kostet unterschiedlich viel und richtet sich nach sozialer Stellung und Alter des Mitglieds. In der Regel solltest Du mit einer Aufnahmegebühr und einem halbjährlichen bzw. jährlichen Mitgliedsbeitrag rechnen. Es ist darin die Nutzung aller Vereinsanlagen, Versicherungen und Vereinswaffen enthalten. Hinzu kommt noch eine Pauschale für nicht abgeleistete Stunden für den Verein. Finanzordnung
Selbst bezahlt werden müssen die Munition, eigene erlaubnispflichtige Waffen und die Gebühren für die notwendigen Anschaffungen und Scheine. Hierzu zählen entsprechende Waffenschränke und die Waffensachkundeschulung. Außerdem fallen noch Gebühren für die Ausstellung der Papiere an, die Du bei der zuständigen Behörde bezahlen musst.