Zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte müssen vom Antragsteller im Allgemeinen fünf Voraussetzungen erfüllt werden (§ 4 WaffG). Er muss
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- waffenrechtlich zuverlässig und
- persönlich geeignet sein,
- die erforderliche Sachkunde besitzen und
- ein waffenrechtliches Bedürfnis
nachgewiesen haben.
Alle Punkte sind zu erfüllen und werden auch vom Ordnungsamt abgerufen.